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	<title>Kommentare zu: Streit um das Urheberrecht: Das BGH-Urteil zu den Leseplätzen in Bibliotheken</title>
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	<description>Die unabhängige Blogzeitung</description>
	<lastBuildDate>Wed, 16 Sep 2015 18:00:21 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: cwiebe</title>
		<link>http://blogumschau.de/2015/04/streit-um-das-urheberrecht-das-bgh-urteil-zu-den-leseplaetzen-in-bibliotheken/#comment-507</link>
		<dc:creator><![CDATA[cwiebe]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Apr 2015 21:40:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Für mich stellt es auch ein schwieriges Problem dar - genau wie Sie sagen. Es ist ein beständiges &quot;sowohl-als-auch&quot;. 

Schön zu sehen bei Fachaufsätzen oder Büchern, bei denen die Autoren sich durch einen renommierten Publikationsort vor allem Aufmerksamkeit erhoffen. Die Journale oder Verlage sollen also einerseits dafür sorgen, dass die &quot;bahnbrechenden Ergebnisse&quot; an die Öffentlichkeit gelangen. Andererseits haben die Verlage selbstverständlich auch das Ziel, das Urheberrecht ökonomisch durchzusetzen. Für viele Autoren spielt das gerade bei Fachaufsätzen etc. ja gar keine Rolle. - Bei Lehrbüchern dagegen schon. Hier kann der finanzielle Gewinn durchaus ein gewichtiges Argument für einen Wissenschaftler sein, ein Lehrbuch zu verfassen, von dem er als Wissenschaftler vielleicht gar nichts hat. Noch ganz anders sieht es bei (im weitesten Sinn) künstlerischen Erzeugnissen aus. Vielleicht ist in der Tat ein sehr pauschales Urheberrecht nur schlecht geeignet, um all diese Fälle gerecht zu behandeln. Aber Grenzen zu ziehen, dürfte ebenfalls nahezu unmöglich sein bzw. es wird spannend zu beobachten sein, inwieweit das aktuelle Urteil tatsächlich nur auf sehr begrenzte Fälle angewendet wird - oder möglicherweise wie ein Dammbruch wirkt.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Für mich stellt es auch ein schwieriges Problem dar &#8211; genau wie Sie sagen. Es ist ein beständiges &#8220;sowohl-als-auch&#8221;. </p>
<p>Schön zu sehen bei Fachaufsätzen oder Büchern, bei denen die Autoren sich durch einen renommierten Publikationsort vor allem Aufmerksamkeit erhoffen. Die Journale oder Verlage sollen also einerseits dafür sorgen, dass die &#8220;bahnbrechenden Ergebnisse&#8221; an die Öffentlichkeit gelangen. Andererseits haben die Verlage selbstverständlich auch das Ziel, das Urheberrecht ökonomisch durchzusetzen. Für viele Autoren spielt das gerade bei Fachaufsätzen etc. ja gar keine Rolle. &#8211; Bei Lehrbüchern dagegen schon. Hier kann der finanzielle Gewinn durchaus ein gewichtiges Argument für einen Wissenschaftler sein, ein Lehrbuch zu verfassen, von dem er als Wissenschaftler vielleicht gar nichts hat. Noch ganz anders sieht es bei (im weitesten Sinn) künstlerischen Erzeugnissen aus. Vielleicht ist in der Tat ein sehr pauschales Urheberrecht nur schlecht geeignet, um all diese Fälle gerecht zu behandeln. Aber Grenzen zu ziehen, dürfte ebenfalls nahezu unmöglich sein bzw. es wird spannend zu beobachten sein, inwieweit das aktuelle Urteil tatsächlich nur auf sehr begrenzte Fälle angewendet wird &#8211; oder möglicherweise wie ein Dammbruch wirkt.</p>
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		<title>Von: bernd bickel</title>
		<link>http://blogumschau.de/2015/04/streit-um-das-urheberrecht-das-bgh-urteil-zu-den-leseplaetzen-in-bibliotheken/#comment-506</link>
		<dc:creator><![CDATA[bernd bickel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Apr 2015 18:29:24 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Frage, welche Inhalte und wie lange Inhalte urheberrechtlich geschützt werden sollen bzw. auch müssen, bedürfte das einer weitreichenden und detaillierten rechtlichen Regelung.
So werden in Wissenschaftsjournalen oft bahnbrechende Ergebnisse veröffentlicht, die durchaus einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssten. Wenn man einzelne solcher Artikel beziehen möchte werden oft recht hohe Geldummen verlangt....Das Dilemma ist natürlich, dass große Wissenschaftsverlage eine wichtige Funktion erfüllen, Daten zu sammeln und sie aufbereitet zu veröffentlichen. Es ist selbstverständlich so, dass sie das nicht für umsonst machen können. Allerdings sollte es nach Ablaufen einer Frist möglich sein, solche Inhalte zu erhalten ohne dass dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Gleiches sollte auch für Entertainmentinhalte gelten.Aber in Deutschland wird mit Argusaugen darüber gewacht, dass alte Schlager ihren Komponisten auch nach Jahrzehnten zu einem erklecklichen Einkommen verhelfen.
Die Frage nach einer Balance des Urheberschutzes stellt sich zunehmend, auch international. 
Dieses Thema wird noch über Jahre Gerichte beschäftigen, weil die Politik &quot;dem Neuland&quot; grenzenloser Informationsverbreitung recht hilflos gegebenüber steht -dies nicht vorwurfvoll gemeint-, sondern, weil ich auch nicht so genau wüßte, wie geistiges Eigentum so geschützt wird, dass der Allgemeinheit &quot;Herrschaftwissen&quot; nicht vorenthalten wird.
&quot;Wissen ist Macht&quot; -bekanntlich.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage, welche Inhalte und wie lange Inhalte urheberrechtlich geschützt werden sollen bzw. auch müssen, bedürfte das einer weitreichenden und detaillierten rechtlichen Regelung.<br />
So werden in Wissenschaftsjournalen oft bahnbrechende Ergebnisse veröffentlicht, die durchaus einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssten. Wenn man einzelne solcher Artikel beziehen möchte werden oft recht hohe Geldummen verlangt&#8230;.Das Dilemma ist natürlich, dass große Wissenschaftsverlage eine wichtige Funktion erfüllen, Daten zu sammeln und sie aufbereitet zu veröffentlichen. Es ist selbstverständlich so, dass sie das nicht für umsonst machen können. Allerdings sollte es nach Ablaufen einer Frist möglich sein, solche Inhalte zu erhalten ohne dass dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt.<br />
Gleiches sollte auch für Entertainmentinhalte gelten.Aber in Deutschland wird mit Argusaugen darüber gewacht, dass alte Schlager ihren Komponisten auch nach Jahrzehnten zu einem erklecklichen Einkommen verhelfen.<br />
Die Frage nach einer Balance des Urheberschutzes stellt sich zunehmend, auch international.<br />
Dieses Thema wird noch über Jahre Gerichte beschäftigen, weil die Politik &#8220;dem Neuland&#8221; grenzenloser Informationsverbreitung recht hilflos gegebenüber steht -dies nicht vorwurfvoll gemeint-, sondern, weil ich auch nicht so genau wüßte, wie geistiges Eigentum so geschützt wird, dass der Allgemeinheit &#8220;Herrschaftwissen&#8221; nicht vorenthalten wird.<br />
&#8220;Wissen ist Macht&#8221; -bekanntlich.</p>
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